Erhöhte Nitratwerte und marode Abwasseranlagen belasten das Trinkwasser –
SPD-Landtagsabgeordneter Harry Scheuenstuhl fordert Umsetzung des Verursacherprinzips und mehr Mittel für Sanierungsmaßnahmen
Hauptthema der jüngsten Vorstandssitzung des SPD-Kreisverbands Ansbach-Land war nichts Geringeres als die Grundlage des Lebens auf der Erde: das Wasser. Kreisvorsitzender Hans H. Unger stellte dazu einleitend fest: „Den Wasserhahn aufzudrehen und sich ein Glas Wasser einzuschenken ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Probleme mit Zugang zu sauberem Wasser verorten wir häufig in anderen Ländern der Erde. Vor allem wohl in den Ländern Afrikas. Doch auch bei uns nimmt die Verunreinigung des Grundwassers zu.“ Unger freute sich, zu diesem Thema mit MdL Harry Scheuenstuhl, dem umweltpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, einen ausgewiesenen Experten begrüßen zu können.
Der Abgeordnete benannte in seinen Ausführungen zwei Hauptgefahren für unser Wasser: zum einen die Nitratbelastung, zum anderen marode Abwasseranlagen. Zum ersten Aspekt stellte Scheuenstuhl fest, dass es an 41 Prozent aller Messstellen in landwirtschaftlichem Umfeld zu Überschreitungen des gesetzlichen Grenzwertes von 50mg/l Nitrat im Grundwasser kommt. „Besonders betroffen sind vor allem die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen in Unter- und Westmittelfranken sowie südlich der Donau. Wo Wasserschutzgebiete ausgewiesen wurden, ist die Nitratbelastung nachweisbar rückläufig“, sagte der umweltpolitische Sprecher der Landtags-SPD. Daher fordert der Abgeordnete u.a. die sofortige Umsetzung des Verursacherprinzips sowie einen verpflichtenden Gewässerrandstreifen mit einem Mindestabstand von fünf Metern zum bewirtschafteten Feld. Scheuenstuhl sprach sich in diesem Zusammenhang auch für einen naturnahen Umgang mit Regenwasser in den Kommunen aus. Er hält eine staatliche Förderung für Maßnahmen zum Auf- und Ausbau einer solchen naturnahen, dezentralen Regenwasserbewirtschaftung in regenärmeren Gebieten wie dem Landkreis Ansbach für einen geeigneten Ansatz.
Im Hinblick auf marode Abwasseranlagen berichtete MdL Scheuenstuhl, dass an über 16 Prozent der öffentlichen Abwasserkanäle Bayerns ein kurz- bis mittelfristiger Sanierungsbedarf vorliegt. Die Kosten hierfür wurden bereits vor neun Jahren auf mindestens 3,6 Milliarden Euro geschätzt. Der Anteil des kurz- bis mittelfristigen Sanierungsbedarfs an der Gesamtnetzlänge sei zwar heute nahezu unverändert, so der Abgeordnete, da die Kanalnetzlängen seit 2008 aber angewachsen und die Baupreise gestiegen seien, müsse man heute jedoch von deutlich höheren Sanierungskosten ausgehen. „Seit Jahren fordern wir Mittelerhöhungen für ebensolche Sanierungsmaßnahmen. Die CSU sieht das leider anders“, klagte Scheuenstuhl und betonte in diesem Zusammenhang, dass die SPD-Landtagsfraktion die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat vor einer unverhältnismäßigen finanziellen Mehrbelastung, die durch eine beitragsfinanzierte Umlegung der Sanierungskosten entsteht, schützen will. Er kritisiert: „Schadhafte Kanäle sind ein Risiko für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, für die Ortshygiene und für die Umwelt. Die CSU gefährdet uns mit ihren Zwangseinsparungen an der falschen Stelle!“
Ein weiteres Problem, das bisher nicht in den Fokus gerückt ist, sind die vielen privaten Kanäle von Firmen. „Mit schätzungsweiße 190.000 Kilometern Länge ist das private Abwassernetz ungefähr doppelt so lang wie unser öffentliches Kanalnetz in Bayern, und über den Zustand dieser Kanäle liegen unseren staatlichen Stellen überhaupt keine gesicherten Informationen vor“, mahnt der Abgeordnete. Das Umweltministerium gehe davon aus, dass hier ein eher noch größerer Sanierungsbedarf bestehe. „Es wird vermutet, dass hier bis zu 80 Prozent der Abwasserleitungen beschädigt sein könnten“, so Scheuenstuhl.
In der anschließenden Diskussion äußerte sich unter anderem Altbürgermeister Fritz Franke aus Mönchsroth und berichtete aus seiner langjährigen kommunalpolitischen Erfahrung. So gebe es immer wieder Schwierigkeiten, z.B. bei der behördlichen Genehmigung von Schweinemastanlagen in den Schutzgebieten III a der kommunalen Wasserschutzgebiete. Mit den dazugehörigen Güllesilos können solche Anlagen das Grundwasser belasten. Derartige bauliche Vorhaben müssten daher in die Verbotsliste der Wasserschutzgebietsverordnung mit aufgenommen werden.
Die Teilnehmer der Sitzung waren sich am Ende einig, dass alles dafür getan werden muss, um die Belastung des Grundwassers durch Nitrat und andere Schadstoffe konsequent zu verringern, und dass die BayernSPD mit ihrem Umweltexperten Harry Scheuenstuhl hier die richtigen Konzepte hat.